Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der siqua GmbH, Lamprechtstraße 13, 57567 Daaden vom 01.01.2002
§ 1 Geltung der Bedingungen 
-
Die siqua GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen
Nutzung der Dienste der siqua GmbH oder der erstmaligen Nutzung der von der
siqua GmbH gelieferten Software oder Produkte gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
-
Abweichungen von
diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die siqua GmbH diese
schriftlich bestätigt. Insbesondere bedürfen spezielle Produktbeschreibungen
und Projektziele zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
-
Die Angestellten der
siqua GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich
dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
-
Die siqua GmbH ist
jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich
aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der
Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen
in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die siqua GmbH berechtigt, den
Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in
Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages 
- Der Vertrag über die
Nutzung von Leistungen der siqua GmbH oder der Lieferung von Produkten einschließlich
der Software kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch die siqua
GmbH zustande. Die siqua GmbH kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung
einer deutschen Bank oder Sparkasse abhängig machen.
- Die siqua GmbH ist
berechtigt, für jede vom Kunden beantragte Änderung des Leistungsangebotes
eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- zu erheben. Für den Fall der Auftragsänderung
behält sich die siqua GmbH ferner vor, Liefertermine und Fristen angemessen zu
verlängern.
- Soweit die siqua GmbH
sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht
Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der siqua GmbH
allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis.
Ausnahmen hiervon sind lediglich bei Diensten von Partnerfirmen möglich, die
schriftlich im Vertrag benannt werden.
- Angebote der siqua
GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 3 Monaten,
soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Kündigung 
- Bei Verträgen ohne
Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit
einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
- Bei Verträgen mit
Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der
Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der siqua GmbH - falls im Vertrag
nichts anderes bestimmt ist - mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie
wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
§ 4 Leistungsumfang 
- Gegenstand des
Unternehmens der siqua GmbH ist die Beratung, Entwicklung, Inbetriebnahme,
Wartung und Betreuung von Lösungen und Systemen im Bereich Qualitätskontrolle,
Automatisierung, Internet und Intranet.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang A) der siqua GmbH sowie aus den
hierauf bezugnehmenden Angaben aus der Auftragsbestätigung.
- Die Installation von Hard- und Software durch
siqua GmbH erfolgt nur aufgrund gesonderter vergütungspflichtiger Vereinbarung.
Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen Bedingungen -
insbesondere den Arbeitsplatz - zur Verfügung zu stellen.
- Die Leistungen der siqua GmbH werden auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Übertragungswegen
der Deutschen Telekom oder auf der Grundlage von Übertragungswegen anderer,
privater Netzbetreiber erbracht.
- Die siqua GmbH behält sich das Recht vor, die
Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen.
- Soweit die siqua GmbH kostenlose Dienste und
Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung
eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 
- Der Kunde ist
verpflichtet, die von der siqua GmbH erbrachten Dienste und Leistungen
sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- die vereinbarten
Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich
der darauf zu berechnenden jeweils gültigen Umsatzsteuer, in Verbindung mit der
dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für
jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte
Lastschrift hat der Kunde der siqua GmbH die entstandenen Kosten zu erstatten;
- der siqua GmbH die vergütungspflichtige
Installation technischer Einrichtungen, wie Hard- und Software, zu ermöglichen
und die für die Installation erforderlichen Rahmenbedingungen einschließlich
Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Installation erfolgt gem. den
Bedingungen des § 4 Abs.3.
- der siqua GmbH mitzuteilen, welche technische
Ausstattung zur Verwendung und zur Teilnahme an den von der siqua GmbH
erbrachten Leistungen verwendet wird;
- dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur
oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
- die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der
siqua GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu
unterlassen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und
behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die
Teilnahme an Diensten der siqua GmbH erforderlich sein sollten;
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit
Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass
nichtberechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben;
- der siqua GmbH erkennbare Mängel und Schäden
unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu
treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen
oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die der
siqua GmbH durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen
zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung
im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
- Der Kunde verpflichtet sich des weiteren, der siqua GmbH innerhalb eines
Monats
- jede durch Erbfall
oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
- bei nichtrechtsfähigen
Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen,
Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten
oder Ausscheiden von Personen,
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der
Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der siqua GmbH geführt
wird,
anzuzeigen.
- Verstößt der Kunde
gegen die in Abs. 1 Lit. (d) und (e) genannten Pflichten ist die siqua GmbH
sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (a) nach erfolgloser
Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender
untereinander kann die siqua GmbH im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße
gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die siqua GmbH
nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§ 6 Nutzung durch Dritte 
- Eine direkte oder
mittelbare Nutzung der Dienste, Leistungen und Produkte von der siqua GmbH durch
Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat
der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste, Leistungen und
Produkte einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich
daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
- Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die
im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte oder unbefugte Nutzung der siqua GmbH-Dienste, Leistungen und
Produkte durch Dritte entstanden sind.
§ 7 Zahlungsbedingungen 
- Monatliche / jährliche
Entgelte sind, sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus der
Leistungsangebot etwas anderes ergibt, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung, für den Rest des Monats / Jahres anteilig zu zahlen. Danach
sind diese Entgelte monatlich / jährlich im voraus zu zahlen und werden mit
Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats /
Kalenderjahres zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des
monatlichen bzw. 1/360 des jährlichen
Entgelts berechnet.
- Sonstige Entgelte,
insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach
Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
- Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren
teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der
Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
- Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen,
wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist.
Keine Rechnungen im Sinne des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die
als solche gekennzeichnet sind.
- Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren
nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat,
so hat er dies nachzuweisen. Die siqua GmbH hat lediglich nachzuweisen, dass das
Berechnungssystem fehlerfrei ist.
§ 8 Aufrechnungs- u. Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung 
- Gegen Ansprüche der
siqua GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der siqua GmbH die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere auch Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und
Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen
Telekom, Störungen im Bereich der Dienste anderer, privater Netzbetreiber usw.,
auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der siqua GmbH oder deren
Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der siqua GmbH
autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat die siqua GmbH
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen die siqua GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger
als drei Werktage, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren,
die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen,
ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde
nicht mehr auf die Infrastruktur der siqua GmbH zurückgreifen und dadurch die
in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Leistungen nicht mehr
nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste oder Leistungen wesentlich erschwert ist
bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste
oder Leistungen unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
- Bei Ausfällen von
Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von der siqua GmbH
liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen
werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die siqua GmbH oder einer ihrer
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug 
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die siqua GmbH berechtigt, den Anschluss
zu sperren bzw. ihre Dienste einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall
verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist
die siqua GmbH außerdem dazu berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass die siqua GmbH eine höhere Zinslast
nachweist.
- Kommt der Kunde für
zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht
unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als
zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages,
der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann
die siqua GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt der siqua GmbH vorbehalten.
- Kommt der Kunde mit
einem vereinbarten Teilzahlungsbetrag des in der Auftragsbestätigung
ausgewiesenen Gesamtbetrages für gelieferte Produkte, die nicht Gegenstand
eines Miet- oder Leistungsvertrages sind, in Verzug, so ist die siqua GmbH
ferner dazu berechtigt, den Gesamtbetrag sofort fällig zu stellen.
- Bis zur endgültigen
Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware im
Eigentum der siqua GmbH. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann,
so behält sich die siqua GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen
Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen
der siqua GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen, saldiert und vom Kunden
anerkannt worden sind.
- Kommt der Kunde durch
Verweigerung der Annahme von Diensten, Leistungen oder der Lieferung von
Produkten der siqua GmbH in Verzug, so ist die siqua GmbH darüber hinaus
berechtigt, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenem
Kalendermonat zu verlangen.
§ 10 Testlieferungen, Demonstrationsversionen 
- Alle für Test- und
Demonstrationszwecke von der siqua GmbH gelieferten Gegenstände, wie Hardware,
Software einschließlich Datenträger und Dokumentationen, bleiben im Eigentum
von der siqua GmbH. Die Gegenstände dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter
Vereinbarung mit der siqua GmbH und ausschließlich zu Test- und
Demonstrationszwecken genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf
Verlangen jederzeit am Sitz der siqua GmbH herauszugeben.
- Die siqua GmbH ist berechtigt, für die Überlassung
von Test- und Demonstrationsversionen eine Schutzgebühr in Höhe von € 30,-
pro Version zu berechnen.
- Bei kostenlosen Teilinstallationen und
Demonstrationsversionen haftet die siqua GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Auf Demonstrationsversionen enthaltene
technische Nutzungsbeschränkungen dürfen weder ausgeschaltet noch umgangen
werden.
- Die Weitergabe von Demonstrationsversionen an
Dritte ohne vorherige Zustimmung der siqua GmbH ist nicht gestattet.
- Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden
gegen Abs. (4) und (5) behält sich die siqua GmbH die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
§ 11 Kundendienst 
- Die siqua GmbH wird Störungen
ihrer eigenen technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen
und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags
bis freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr).
- Zu diesem Zweck unterhält die siqua GmbH eine Hotline, die in der Regel
zu den in Abs. (1) genannten Zeiten oder per Email erreicht werden kann.
§12 Geheimhaltung, Datenschutz 
- Falls nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der siqua GmbH
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
- Der Vertragspartner
wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der
Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die siqua GmbH seine
Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich die siqua
GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die siqua GmbH
berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung
des Betriebs erforderlich ist.
- Die siqua GmbH steht
dafür ein, dass alle Personen, die durch die siqua GmbH mit der Abwicklung
dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde
seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der siqua
GmbH-Dienste für ihn oder Dritte nicht bestimmte Daten oder Informationen zu
verschaffen.
- Soweit dieses in
international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht
widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht
(Directory-Services).
§ 13 Haftungsbeschränkung 
- Schadenersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der siqua GmbH
wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Die siqua GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste oder
Leistungen übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter
sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
- Ist ein
schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der Deutschen
oder auf Übertragungswegen anderer, privater Netzbetreiber eingetreten,
gelten die im Verhältnis von Telekom oder der anderen, privaten Netzbetreiber
und der siqua GmbH anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der siqua GmbH
gegenüber ihren Kunden entsprechend.
- Sofern nicht andere
Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie
bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten der siqua GmbH, durch
die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter
Programme und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich
gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der siqua GmbH, oder deswegen
entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten
durch die siqua GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf € 1.500,- beschränkt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 14 Haftung des Kunden 
Der Kunde haftet für
alle Folgen und Nachteile, die der siqua GmbH und Dritten durch die missbräuchliche
oder rechtswidrige Verwendung der Dienste und Leistungen der siqua GmbH oder
dadurch entstehen, dass der Kunde sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 15 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen 
- Die Preise für Waren
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler
Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die siqua GmbH, ist diese
gesondert abzugelten.
- Verpackungsmaterial
kann vom Kunden auf Kosten der siqua GmbH an eine von ihr mitgeteilte Stelle übersandt
werden.
- Für den Fall der
Lieferung von Waren ins Ausland hat der Kunde fristgerecht alle Nachweise, die
zur Aus- und Einfuhr benötigt werden, auf seine Kosten zu beschaffen.
Mehrkosten oder Lieferverzögerungen gehen nicht zu Lasten der siqua GmbH, wenn
vorgenannte Nachweise fehlerhaft oder unvollständig sind oder nicht ordnungsgemäß
vom Kunden vorgelegt wurden.
- Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der siqua GmbH verlassen
hat. Falls der Versand ohne Verschulden der siqua GmbH unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
- Soweit die siqua GmbH Produkte im Auftrage des
Kunden installiert, verpflichtet sich dieser, die Produkte sofort zu testen und
die siqua GmbH gegenüber Mängel und sonstige Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen. Die siqua GmbH kann die Abgabe einer Übernahmeerklärung verlangen,
wenn das installierte Produkt im wesentlichen funktioniert.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind
Rechnungen für Warenlieferungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises Eigentum der siqua GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die siqua GmbH
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit-)Eigentum
der siqua GmbH durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass
die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig
- auf die siqua GmbH übergehen.
- Die siqua GmbH ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die
Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
- Die Haftung für Schäden, die durch den
Einsatz von der siqua GmbH gelieferter oder installierter Hard- und Software
verursacht werden, ist der Höhe nach auf € 1.500,- beschränkt, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 16 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen 
- Alle Urheberrechte
bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit
Zustimmung der siqua GmbH auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann
ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die
Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
- Bei Software-Lieferungen ergeben sich
Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der siqua
GmbH.
- Wird die Entwicklung von Software geschuldet,
erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs-
und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der von der siqua GmbH durchgeführten
Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes
erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht an einer von der siqua GmbH
entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung für den internen
Gebrauch des Kunden. Vervielfältigungen für den internen Gebrauch des Kundens
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der siqua GmbH. Der Kunde darf Software
im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht
als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für
ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
- Wird von Abs. (4) abweichend vereinbart, dass
das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen
alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzmerkmale
tragen.
- Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen
Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte)
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes
geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, die siqua GmbH unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung der
siqua GmbH keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und der siqua GmbH auf
Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung
einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
- Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder
von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn
nach Auffassung der siqua GmbH eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten
droht, so hat die siqua GmbH das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
- den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr
verletzt,
- dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter
zu nutzen,
- den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der
keine Schutzrechte verletzt
und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem
ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
- den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte
Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den
Wertverlust zu erstatten.
- Die vorstehende
Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die
Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf
beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht
von der siqua GmbH gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
§ 17 Schlussbestimmungen 
- Erfüllungsort ist
Daaden, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und
Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des
Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der Sitz der siqua
GmbH.
- Auf diesen Vertrag
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- An die Verpflichtungen
aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden der siqua GmbH gebunden.
§ 18 Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der
Bestimmung entsprechend.
Anhang – Allgemeine Leistungsbeschreibung
1. Internetdomains 
- Soweit Gegenstand der Leistungen der siqua GmbH auch die Verschaffung
und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber dem DENIC, dem
InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als
Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird
ausschließlich der Kunde verpflichtet.
- Die siqua GmbH hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt
deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und
delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Das gilt auch für Subdomains.
- Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain
aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die siqua GmbH
hiervon unverzüglich unterrichten. Die siqua GmbH ist in einem solchen Fall
berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der
Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in
ausreichender Höhe (mindestens € 8.000,-) stellt. Von Ersatzansprüchen
Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen,
stellt der Kunde die siqua GmbH hiermit frei.
2. Email und Newsgroups 
- Soweit Gegenstand der Leistungen der siqua GmbH auch die Vergabe einer oder
mehrerer Email Adressen ist, gilt der in § 3 b) erklärte Gewährleistungsausschluss
sinngemäß auch für E-mail Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden. Die
siqua GmbH behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche
Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf
dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Das Versenden von Rundschreiben oder
Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt
werden) über den Account des Kunden ist untersagt, sofern dabei insgesamt mehr
als 100 Empfänger im Monat angeschrieben werden. Ebenso ist das Versenden von
Nachrichten mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch den Empfänger
(„UCE“) untersagt.
- Soweit Gegenstand der Leistungen der siqua GmbH auch die Gewährung des
Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die
Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen
Erfordernissen der siqua GmbH.
3. Sonstige Leistungen 
Soweit einzelne Leistungen der siqua GmbH nach zeitlichem Aufwand abgerechnet
werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art
der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für
Leistungen, die die siqua GmbH auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als
seinem Geschäftssitz erbringt, kann sie auch An und Abfahrtszeiten berechnen.
Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihr eine Pauschale von € 0,70 zu.
4. Rechte Dritter 
- Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung
der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für
ihn vom der siqua GmbH erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen
sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber,
Datenschutz und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die siqua GmbH behält sich vor,
Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auszunehmen.
Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich
informieren. Das Gleiche gilt, wenn die siqua GmbH von dritter Seite
aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen,
weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für die siqua GmbH
keine Prüfungspflicht.
- Die siqua GmbH ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf den
Webservern Rechte Dritter verletzen könnten, zu löschen oder in anderer
geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird die
siqua GmbH unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den
Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von
Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen
Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die
auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde
die siqua GmbH frei.
5. Datenschutz 
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten)
und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter,
Up und Downloads), von der siqua GmbH während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein
Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die siqua
GmbH auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für
eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer
Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten
widersprechen.
- Die siqua GmbH verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über
den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die siqua GmbH wird weder diese Daten noch
den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte
weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die siqua GmbH gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu
offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen
und der Kunde nicht widerspricht.
- Die siqua GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der
Kunde weiß, dass die siqua GmbH das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden
aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am
Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde
deshalb selbst Sorge.
6. Freistellung 
Der Kunde verpflichtet sich, die siqua GmbH im Innenverhältnis von allen
etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen
des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten
Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
7. Urheberrechte 
Soweit die siqua GmbH für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte
Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
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